In vielen Fällen ist der Platz im Kieferknochen nicht ausreichend für alle Zähne. Als Folge dessen treten Zähne, besonders häufig die Weisheitszähne, nicht durch. Auch bei tieferliegenden Weisheitszähnen sind unsere Chirurgen und Zahnärzte in der Lage, die betreffenden Zähne schonend und minimalinvasiv zu entfernen.
Bleiben die Weisheitszähne im Kiefer und können sich nicht in die bestehende Zahnreihe einstellen bzw. herauswachsen, können unangenehme Folgen entstehen, wie zum Beispiel Abszesse, Knochendefekte oder Entzündungen.
Für die Entfernung der Weisheitszähne wird im Rahmen einer Operation in der Regel ein Schleimhautschnitt vorgenommen. Dabei werden die Weisheitszähne im Knochen freigelegt und können so entfernt werden. Der Wundverschluss erfolgt mit mehreren Nähten, die nach sieben Tagen entfernt werden.
Die Entfernung der Weisheitszähne kann sowohl unter Lokalanästhesie als auch unter einem Dämmerschlaf oder im Rahmen einer Vollnarkose durchgeführt werden. Bei sehr schwierigen Fällen oder bei Angstpatienten empfehlen wir eine Vollnarkose.
Die Entfernung aller vier Weisheitszähne können wir im Rahmen einer einzigen Operation durchführen. Wie viele Weisheitszähne tatsächlich bei einer OP entfernt werden, entscheiden wir im Einzelfall.
Die Erhaltung der Zähne hat für uns oberste Priorität. Dennoch kann es notwendig sein, einen Zahn zu entfernen. Das kann verschiedene Gründe haben, so zum Beispiel eine starke Entzündung, die nachhaltige Schädigung des Zahns durch Karies oder wenn ein Zahn tief ab- oder durchgebrochen ist. In einem umfassenden Beratungsgespräch entscheidet der behandelnde Zahnarzt gemeinsam mit Ihnen über die weitere Behandlung.
Es kann unter Umständen passieren, dass die bleibenden Zähne nicht in der gewöhnlichen Reihenfolge durchbrechen. Ist dieses normale Auswachsen verhindert, verbleiben die Zähne tief im Kieferknochen. In solchen Fällen kann die Entfernung des betroffenen Zahnes über den Gaumen, den Mundboden oder von der Kieferaußenseite nötig sein. Mit Hilfe modernster Röntgentechnik und DVT Digitale Volumen Tomografie können wir die beste Vorgehensweise für den Patienten feststellen.
Auch die Bildung von Zysten kann mit verlagerten Zähnen einhergehen. Ist das der Fall, werden die Zysten zusammen mit den verlagerten Zähnen entfernt. Da die Maßnahmen dann deutlich umfangreicher sind, ist ggf. eine Vollnarkose mit eventuellem stationärem Aufenthalt nötig. Im Zuge des Eingriffs können alle Möglichkeiten des Knochenaufbaus angewendet werden.
Eine Zahnfreilegung ist dann nötig, wenn ein bleibender Zahn nicht selbstständig auswächst und durch die Kieferschleimhaut tritt. Bei einer Zahnfreilegung ist eine enge Zusammenarbeit unserer Oral- und Kiefer-Chirurgen mit einem Kieferorthopäden unerlässlich. Um den Zahn in die Zahnreihe einzuordnen, muss zunächst genügend Platz für ihn geschaffen werden. Der Kieferorthopäde öffnet mit Hilfe einer festen Zahnspange die zu enge Lücke. Ist die auf diese Weise geweitete Lücke passend für den verlagerten Zahn, wird dieser im Zuge einer Operation von unseren Oralchirurgen freigelegt und ein filigranes Kettchen an der Zahnkrone befestigt. Der Kieferorthopäde ist nun in der Lage, an diesem Kettchen den Zahn in die offene Lücke zu ziehen.
Die Zahntransplantation kann eine Möglichkeit darstellen, einen fehlenden Zahn durch einen überzähligen Zahn zu ersetzen. Aufgrund der engen Indikationsstellung ist der Einsatz eines dentalen Implantates jedoch häufig die bessere Wahl. Informationen zu Zahnimplantaten finden Sie hier: Implantate
Die neueste Generation des DVT-Röntgengerätes, welches wir in unseren Praxiskliniken einsetzen, ermöglicht es uns vor allem bei Kindern die benötigten Röntgenaufnahmen mit einer ähnlichen Strahlenbelastung wie bei einem OPG (Panorama-Röntgen) durchzuführen. Die Strahlenbelastung ist im Vergleich zu herkömmlichen Geräten um ein ca. 5-Faches niedriger.